Zuletzt waren öffentliche Stellen des Bundes, Behörden und Institutionen in Europa dazu angehalten worden, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten.
Jetzt werden Privateinrichtungen in die Pflicht genommen:
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die Vorgaben der EU-Richtlinie (EU) 2019/882, bekannt als European Accessibility Act (EAA), in deutsches Recht um. Das Gesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und verpflichtet Organisationen wie Unternehmen oder Vereine dazu, digitale Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei zu gestalten.
Das BFSG richtet sich an eine Vielzahl von Akteuren. Als Agentur für Software-Entwicklung möchte escape insbesondere auf die Anwendung des Gesetzes bei Websites aufmerksam machen: Anbieter von digitalen Dienstleistungen müssen ihre Angebote barrierefrei gestalten. Insbesondere Betreiber von E-Commerce-Angeboten, wie Online-Shops, sind verpflichtet, die Anforderungen der Barrierefreiheit zu erfüllen.
Hierzu bringt das Gesetz den Begriff "Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr" ins Spiel. Dies ist wie folgt definiert: "Dienstleistungen der Telemedien, die über Webseiten und über Anwendungen auf Mobilgeräten angeboten werden und elektronisch und auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden."
Über den eigentlichen Web-Shop hinaus dürften also zum Beispiel Kontaktformulare als Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gewertet werden.
Zusammengefasst:
Von den Anforderungen ausgenommen sind dienstleistungserbringende Kleinstunternehmen, die weniger als zehn Mitarbeitende beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von maximal zwei Millionen Euro aufweisen.
Wichtig: Diese Ausnahme gilt nicht für Kleinstunternehmen, die Produkte in den Verkehr bringen.
Ausgenommen: Ein kleines Kosmetikstudio mit Online-Terminbuchung ist von den BFSG-Vorgaben befreit.
Nicht ausgenommen: Ein Kleinstunternehmen, das z.B. Bucher über seine Website verkauft, muss die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.
Das Gesetz fördert die digitale Inklusion von Menschen mit Behinderungen und sorgt für gleichberechtigten Zugang zu wichtigen Dienstleistungen. Gleichzeitig eröffnet es Unternehmen die Möglichkeit, neue Kundengruppen zu erschließen und die Nutzerfreundlichkeit ihrer Angebote zu verbessern.
Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten, sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen des BFSG auseinandersetzen, um bis zum Inkrafttreten des Gesetzes die notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Das stärkt nicht nur die Inklusion, sondern sichert auch die Zukunftsfähigkeit des eigenen Geschäfts.
Wir bei escape überprüfen und passen auf Wunsch gern das digitale Angebot unserer Kunden, um es zukunftssicher zu machen. Nimm Kontakt mit deinem persönlichen Ansprechpartner auf.